Für Mitglieder der GdG-KMSfB besteht die Möglichkeit einer Förderung des Baukostenbeitrages durch ein zinsenloses Darlehen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, jedoch nur, wenn die Gehaltsverrechnung über die Magistratsabteilung 2 in Wien erfolgt.
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Gemeinnützige Bauvereinigungen sind gem. § 8 Abs. 3 WGG verpflichtet bei der Wohnungsvergabe Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse der Wohnungswerber zu überprüfen.
Durch den Wohnungswerber bekannt zu gebende Angaben sind zur Beurteilung dieser objektiven Gesichtspunkte erforderlich.
Sämtliche bekanntgegebene Daten werden, bei jederzeitiger Widerrufsmöglichkeit durch den Wohnungswerber, n Hinblick auf etwaige künftige Vertragsverhältnisse verarbeitet und soweit erforderlich an mit der Vertragserrichtung befasste Dritte übermittelt. |