WOHNUNGSWERBER
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Bewerbung nur 12 Monate in Evidenz genommen werden kann und nach Ablauf dieser Frist von Ihnen verlängert werden muss.

Dies ist telefonisch unter 01/280 99 55 oder per Email unter office@wogem.at möglich!

Gemeinnützige Bauvereinigungen sind gem. § 8 Abs. 3 WGG verpflichtet bei der Wohnungsvergabe Wohnungsbedarf, Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse der Wohnungswerber zu überprüfen. Durch den Wohnungswerber bekannt zu gebende Angaben sind zur Beurteilung dieser objektiven Gesichtspunkte erforderlich. Sämtliche bekanntgegebene Daten werden, bei jederzeitiger Widerrufsmöglichkeit durch den Wohnungswerber, in Hinblick auf etwaige künftige Vertragsverhältnisse verarbeitet und soweit erforderlich an mit der Vertragserrichtung befasste Dritte übermittelt.

Die unter http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungssuche/voraussetzungen-miete.html angeführten Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Mietwohnung wurden gelesen und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.